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Klimapaket: Das sind die Auswirkungen des Klimaschutzprogramm 2030 für Immobilieneigentümer

Klimapaket: Das sind die Auswirkungen des Klimaschutzprogramm 2030 für Immobilieneigentümer Mit dem Klimapaket zu mehr Energieeffizienz in Gebäuden Foto: Foto: docstockmedia / shutterstock.com

Im November 2019 hat die Bundesregierung das sogenannte Klimapaket auf den Weg gebracht. Das Klimaschutzprogramm 2030 sieht vor, dass bis 2030 55 Prozent weniger CO2 im Vergleich zu 1990 ausgestoßen werden soll. Dabei wird erstmalig vorgeschrieben, wie viel CO2-Emissionen pro Jahr es in jedem Sektor geben darf. Das Bundesumweltamt und ein unabhängiger Expertenrat überprüft dabei jährlich die klar bezifferten Sektorziele.

Um die ehrgeizigen Ziele erreichen, wurde vom Bundestag auch die Bepreisung von CO2 und ein Gesetz mit Maßnahmen im Steuerrecht beschlossen. Dazu zählt zum Beispiel die Einführung einer steuerlichen Förderung von energetischen Gebäudesanierungsmaßnahmen. Durch die beschlossenen Maßnahmen ergeben sich nach natürlich auch für Immobilieneigentümer spürbare Konsequenzen.

CO2 Preis

Herzstück des Klimaschutzprogramms ist laut der Bundesregierung die neue CO2-Bepreisung .Ab 2021 sollen fossile Kraft- und Brennstoffe zehn Euro pro Tonne CO2-Emissionen teurer werden, der Preis steigt stufenweise bis 2025 auf 35 Euro pro Tonne. Die Verteuerung fossiler Heiz- und Kraftstoffe soll den Bürgern und Unternehmen einen Anreiz geben, klimafreundliche Technologien zu nutzen und zu entwickeln. Damit folgt die Regierung der einhelligen Meinung der Wissenschaft, die in der CO2 Bepreisung den volkswirtschaftlich kosteneffizientesten Weg zur Reduzierung von Emissionen sieht. Zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte soll im Gegenzug das Wohngeld erhöht werden.

Mit der Einführung eines CO2 Preises soll das Ziel erreicht werden, das Gebäude im 2030 nur 70 Mio t CO2 verantwortlich sind. Ab 2020 dürfen diese 118 Mio t CO2 ausstoßen. Danach soll die Menge jährlich in der Regel um 5 Mio t sinken. Damit ist klar, dass die beschlossenen Maßnahmen sich auch in den deutschen Heizungskellern bemerkbar machen werden.

Verbot für den Einbau neuer Ölheizungen ab 2026

Eine weitere Folge der beschlossenen Maßnahmen ist das Verbot zum Einbau von Ölheizungen in Gebäuden ab dem Jahr 2026, sofern eine Alternative klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist. Grund für das Verbot ist der hohe CO2 Ausstoß von Ölheizungen. Dieser liegt bei rund 300 Gramm CO2 pro Kilowattstunde Brennstoffeinsatz. Zum Vergleich: bei Gas liegt dieser Wert bei rund 200 Gramm CO2 pro Kilowattstunde. Ein weitere Grund ist die langfristige Versorgungslage. Die Ölvorräte sind endlich und schon heute kommt das meiste Öl aus Regionen, in denen keine echte politische Stabilität herrscht.

Ohnehin dürfen Gas- oder Ölheizkessel, die 1991 oder später eingebaut wurden, nur noch 30 Jahre lang betrieben werden. So ist das bereits in der Energiesparverordnung festgeschrieben. Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden.

Viele Förderungen im Gebäudebereich

Damit die Bürger die Klimawende im Gebäudebereich vollziehen kann, will der Staat mit vielen Fördermaßnahmen unterstützen. Kernpunkt ist dabei die Steuerförderung der energetischen Gebäudesanierung. So sollen Selbstnutzer einer Immobilie 20 Prozent der Kosten verteilt auf drei Jahre von der Steuerschuld abziehen können. Ergänzend wurde im Dezember nachträglich beschlossen, dass auch Kosten für Energieberater künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten.

Gefördert werden aber auch Einzelmaßnahmen. So wird zur Erhöhung der Austauschrate von Ölheizungen eine „Austauschprämie“ mit einer 40-prozentigen Förderung geben.

Allerdings ist steuerliche Förderung und gleichzeitige KfW-Förderung ausgeschlossen. Zudem werden die KfW-Programme und das Marktanreizprogramm für Wärme aus erneuerbaren Energien in einer Bundesförderung für effiziente Gebäude zusammengeführt. Es soll ein Antrag genügen, um Fördergelder zu bekommen.

Nicht zu lange warten

Als Immobilieneigentümer sollten Sie genau abwägen, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist, die Heizungsanlage zu erneuern. So kann es sich lohnen, den Austausch nicht zu weit in die Zukunft zu verschieben. Die Heizungsbauer gehen davon aus, dass die Preise der Heizungshersteller jährlich um bis zu fünf Prozent steigen werden. Auch die Entsorgungskosten für alte Ölheizungen werden durch die höhere Nachfrage in den nächsten Jahren signifikant steigen.

Dass in Deutschland der Sanierungsbedarf von Heizungsanlage sehr hoch ist, zeigt der Heizungsfinder Sanierungsatlas. So ist mit Stand 2012 eine deutliche Mehrheit der Heizungsanlage nicht auf dem Stand der Technik. In den nächsten Jahre werden die Anfragen bei Heizungsinstallateure deutlich steigen und damit vermutlich auch die Preise für den Heizungsaustausch.

Immobilienbesitzer sollte daher mit der Erneuerung der Heizungsanlage nicht zu lange warten. Auch schon jetzt wird der Einbau neuer, effizienterer Heizsysteme staatlich gefördert. So werden zum Beispiel über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bestimmte Einzelmaßnahmen mit bis zu 5000 Euro je Wohneinheit bezuschusst. Es gibt aber noch viele weitere Förderprogramme zur Heizungssanierung. Einen guten Überblick dazu können Sie sich mit diesem Fördertool verschaffen.

Fazit

Mit dem Klimapaket will die Bundesregierung die notwendigen Signale senden, damit Deutschland die Klimawende meistern kann. Auch Immobilieneigentümer dabei in die Verantwortung genommen. Im Gegenzug können diese aber durch gezielte Fördermaßnahmen auch profitieren.

Über Fabian Möbis (81 Artikel)
Seit vielen Jahren bin ich schon im Internet unterwegs und nun auch als Blogger. Als gelernter Immobilienkaufmann und Fachwirt beschäftige ich mich mit tagtäglich mit dem Thema Immobilien und Hausbau.

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