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Erst die Leistung, dann das Geld

Viele Zahlungspläne für den Hausbau benachteiligen die Verbraucher

Zahlung nach Baufortschritt: Bauherren sollten nur bezahlen, was der Bauunternehmer bereits geliefert hat, und möglichst nicht in Vorleistung gehen. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund Zahlung nach Baufortschritt: Bauherren sollten nur bezahlen, was der Bauunternehmer bereits geliefert hat, und möglichst nicht in Vorleistung gehen. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

(djd/pt). Beim Bau eines Eigenheims spielen Zahlungspläne eine wichtige Rolle. Im Prinzip sollten Bauherren nur das zahlen, was der Bauunternehmer auch tatsächlich bereits erbracht hat – so weit die Theorie. In der Praxis sehen viele Vereinbarungen aber de facto Vorleistungen des Bauherren vor, wie eine Studie des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Bauforschung e.V. (IFB) ergab.

Vorleistungen sind im Insolvenzfall hoch riskant

Viele Zahlungspläne fürs Eigenheim benachteiligen Bauherren einseitig. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

Viele Zahlungspläne fürs Eigenheim benachteiligen Bauherren einseitig.
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

„31 Prozent von rund 100 untersuchten Zahlungsplänen erfüllten das Prinzip der Zahlungsleistung nach Baufortschritt nicht einmal im Wesentlichen“, berichtet Dipl.-Ing. Andreas May, zweiter Vorsitzender des BSB. Mehr zu bezahlen als tatsächlich an Leistung des Unternehmers erbracht wurde, stelle für Bauherren ein großes Risiko dar – insbesondere bei Insolvenz des Vertragspartners, warnt Andreas May. Dass dieser Fall keine seltene Ausnahme ist, zeigt eine bundesweite BSB-Mitgliederumfrage. Immerhin 17 Prozent der Befragten hatten mit der Insolvenz eines Vertragspartners zu kämpfen, der dadurch entstandene Schaden belief sich im Schnitt auf 29.000 Euro.

Zahlungsplan mit Rat vom Fachmann prüfen

Einen Standard-Zahlungsplan für jeden Haustyp kann es nach Ansicht von Andreas May nicht geben. Als Beispiel nennt er ein Fertighaus, bei dem es aufgrund der hohen Vorfertigung im Werk in der Regel nur wenige Zahlungsraten gibt. „Wird ein Haus dagegen in konventioneller Bauweise mit Handwerkern vieler unterschiedlicher Gewerke errichtet, sind eher acht bis zwölf Abschlagszahlungen die Regel.“ Wer sich unsicher ist, sollte Verträge von einem Vertrauensanwalt prüfen lassen und den Rat eines unabhängigen Bauherrenberaters einholen. Adressen und weitere Informationen dazu gibt es unter www.bsb-ev.de. Als Beispiele für Zahlungsklauseln, bei denen Vorsicht geboten sei, nennt May die Forderung des Bauunternehmens nach einer ersten Zahlung bei Vertragsschluss, eine zu niedrige Schlussrate und deutlich zu kurze Zahlungsfristen, innerhalb derer der Bauherr kaum nachprüfen kann, ob die zugrunde liegenden Leistungen auch tatsächlich erbracht und mängelfrei ausgeführt sind.
Bauherren haben Anspruch auf Sicherheit.

(djd). Bauherren haben einen gesetzlich verbrieften Anspruch darauf, dass das beauftragte Bauunternehmen eine Sicherheitsleistung von fünf Prozent der Brutto-Bausumme stellt. Damit gibt dem Bauherrn das sogenannte Forderungssicherungsgesetz eine Handhabe, eine fristgerechte und mängelfreie Fertigstellung seines Bauprojekts einzufordern. In Bauverträgen ist diese Sicherheitsleistung aber eher selten zu finden – nur 19 Prozent der vom Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) untersuchten Bauverträge enthielt sie. Weitere Informationen gibt es unter www.bsb-ev.de.

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