Letzte Beiträge

Pflegefall – was nun – Umzug oder Umbau

Ältere Frau vor einer Seniorenresidenz Pflegefall - was nun - Umzug in eine neue Wohnung bzw. Pflegeheim oder Umbau der Wohnung Bild von Ralf Kothe auf Pixabay

Ein Pflegefall kann von einem auf den anderen Tag eintreten: Plötzlich muss Ihr bisheriger Wohnraum anderen Anforderungen genügen. Sind Ihre Räume barrierefrei, können Sie oft deutlich länger in den eigenen vier Wänden bleiben. Die meisten Senioren wünschen sich, ihren Lebensabend in ihrer gewohnten Umgebung zu verbringen. Ob im Pflegefall ein Umbau des Hauses möglich ist, oder ob ein Umzug ins Heim die bessere Alternative sein kann, erfahren Sie hier. 

Plötzlich muss Pflege sein 

Eine Pflegebedürftigkeit ist nicht vom Alter abhängig: Sie kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder das Alter ausgelöst werden und jeden betreffen. Ende 2017 waren laut statistischem Bundesamt hierzulande rund 3,4 Millionen Menschen pflegebedürftig, mehr als 80 Prozent von ihnen waren 65 Jahre und älter, fast ein Fünftel der Pflegefälle war jedoch jünger als 65 Jahre. Zwar steigt die Wahrscheinlichkeit im hohen Alter stark an, trotzdem ist Pflegebedürftigkeit nicht vom Alter, sondern von den jeweiligen Umständen abhängig.

Kann ein Mensch seinen Alltag nicht mehr allein und selbstständig meistern, ist er pflegebedürftig und braucht Hilfe, entweder von Angehörigen oder von professionellen Pflegekräften. In Deutschland gibt es ein System, in dem die Schwere der Beeinträchtigung und der tägliche Aufwand für die Pflege in entsprechende Pflegegrade eingestuft werden.

Dabei spielen vor allem körperliche Einschränkungen eine Rolle. So kann beispielsweise lediglich die körperliche Mobilität eingeschränkt sein, kommt Blindheit oder eine Demenzerkrankung hinzu, ist die Situation wieder eine andere. Kann die Selbstständigkeit und Mobilität mit entsprechenden Hilfsmitteln im Alltag verbessert werden, lässt sich ein Umzug in ein Seniorenheim oft für eine Weile hinauszögern und vielleicht ganz verhindern. 

Das Haus oder die Wohnung an die Pflegebedürftigkeit anpassen 

Älteres Paar an einer Treppe mit Treppenlift

Ein Treppenlift ist eine enorme Erleichterung bei Gehbehinderungen Foto:

Oft bedeutet die Pflegebedürftigkeit auch eine Anpassung des Wohnraums an die neue Situation. Dazu sind meistens kostenintensive Umbauten erforderlich. Sind Sie sich unschlüssig, wie eine Wohnung altersgerecht gestaltet werden kann, können Sie sich an eine Wohnberatungsstelle wenden.

Muss der Wohnraum an die Bedürfnisse des Pflegefalls angepasst werden, zahlt die Pflegekasse nach § 40 SGB XI einen Zuschuss in Höhe von maximal 4.000 Euro.  Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, können sie bis zu 16.000 Euro pro Umbau erhalten. Erhöht sich der Bedarf an Pflege, so dass weitere Umbauten nötig werden, gewährt die Pflegekasse unter Umständen einen erneuten Zuschuss. Dabei muss ein solcher Umbau mindestens eine der drei folgenden Kriterien erfüllen: 

  • Durch den Umbau kann das Leben selbstständiger geführt werden. 
  • Der Umbau sorgt für eine verringerte Belastung von Pflegeperson und Pflegebedürftigem. 
  • Der Umbau erlaubt die häusliche Pflege grundsätzlich. 

Diese Maßnahmen zum Umbau ermöglichen es beispielsweise, nach einem Pflegefall im vertrauten Umfeld zu bleiben: 

  • Einbau eines Treppenliftes
  • Anbringen eines beidseitigen Geländers an der Treppe
  • Verlegen von rutschsicheren Belägen auf Treppe und Boden 
  • Umbau von Wanne zur Dusche
  • Einbau eines Badewannenliftes 
  • Umbau Dusche in barrierefreie Dusche 
  • Installation barrierefreies WC 
  • Montage von Stützstangen und Haltegriffen
  • Abbau von Stolperfallen und Schwellen 
  • Absenken von Hängeschränken 
  • Einbau gut erreichbarer Lichtschalter 

Wichtig: Erst den Antrag auf Zuschuss stellen

Wollen Sie das Wohnumfeld eines Pflegebedürftigen verbessern, müssen Sie zuerst bei der Pflegekasse den Antrag auf Zuschuss stellen. Nur dann bekommen Sie das Geld für den Umbau. Reichen Sie ein Schreiben bei der Pflegekasse ein, in dem Sie Ihr Vorhaben schildern und die geplanten Arbeiten beschreiben. Für den Zuschuss der Pflegekasse muss allerdings bereits ein Pflegebedarf vorliegen, das heißt, der Pflegebedürftige muss eine Einstufung in einen Pflegegrad erhalten haben. 

KfW-Darlehen nutzen

Ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Programm "Altersgerecht bauen" können Sie bis zu einem Betrag von 50.000 Euro zinsvergünstigt erhalten. Weiter gibt es auch einen Zuschuss von bis zu 6.250 Euro zur Barrierereduzierung. Sie brauchen dafür keinen Pflegegrad nachzuweisen, sondern können das Darlehen auch im Vorfeld nutzen und sich beispielsweise auf einen späteren Pflegefall vorbereiten. Sie können das Geld nutzen, um eine barrierefreie Dusche oder eine Treppenrampe einzubauen. Das KfW-Darlehen kann sogar von jungen Familien genutzt werden, vorausgesetzt, sie bauen barrierefrei. 

Für Mieter und Eigentümer gleichermaßen

barrierefreies wohnen

Für ein barrierefreies Wohnen müssen z.B. die Türen breit genug sein Foto: © kiono - stock.adobe.com

Nicht nur Besitzer einer Eigentumswohnung oder eines eigenen Wohnhauses können die Zuschüsse in Anspruch nehmen, die es staatlicherseits für den barrierefreien Umbau gibt. Nach Paragraf 554a BGB muss der Vermieter einem Umbau zur Barrierefreiheit zustimmen, vorausgesetzt, der Mieter kann ein berechtigtes Interesse daran nachweisen. Damit können Sie die Zuschüsse zu einem Umbau auch als Mieter nutzen. Allerdings kann der Vermieter verlangen, dass Sie für einen später notwendigen Rückbau der baulichen Maßnahmen eine zusätzliche Kaution hinterlegen. 

Bad und Bewegungsflächen

Kommt es zu einem Pflegefall, muss in der Regel zuerst das Bad behindertengerecht und barrierefrei umgebaut werden. In erster Linie kommt es darauf an, ob genügend Bewegungsflächen in Flur und Wohnung zur Verfügung stehen. Wenn Sie mit einem Rollator oder Rollstuhl unterwegs sind, brauchen Sie mehr Platz. Fehlt dieser in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus, ist es deutlich schwerer, alles passend zu gestalten. Ob auch in anderen Räumen Bedarf nach Umbau besteht, richtet sich nach der Art des jeweiligen Pflegefalls. 

Umzug in eine passende Wohnung

Stellt sich heraus, dass Ihre bisherige Wohnmöglichkeit nicht barrierefrei und dem Pflegefall entsprechend umgebaut werden kann, bezuschusst die Pflegekasse auch einen Umzug. Es kommt dabei auf die individuellen Gegebenheiten an, ein Pflegegrad der Stufe 1 kann hierfür bereits ausreichen. Bedingung ist in diesem Fall, dass durch den Umzug die häusliche Pflege entweder überhaupt erst möglich oder erheblich erleichtert wird.

Reduziert sich die Abhängigkeit des Pflegebedürftigen von Hilfe durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte, kann das Leben wieder so selbstständig wie möglich geführt werden. Auch in diesem Fall liegt die Höchstgrenze des Zuschusses für die Umzugshilfe durch die Pflegekasse bei maximal 4.000 Euro. Zu diesen Kosten zählen beispielsweise die Vorbereitung des Umzugs, Kosten für notwendiges Material, der Arbeitslohn und eventuell anfallende Gebühren. Wird ein Umzug von der Familie selbst, Bekannten oder Nachbarn durchgeführt, müssen diese ihre tatsächlichen Fahrtkosten oder einen eventuellen Verdienstausfall nachweisen. 

Umzug ins Pflegeheim

Tritt der Pflegefall ganz plötzlich ein, bleibt manchmal keine Zeit für einen Umbau der Wohnung. Oft muss in wenigen Tagen dann ein Umzug in ein entsprechendes Pflegeheim erfolgen. Das kann mit hohen Kosten verbunden sein, besonders dann, wenn zusätzlich zu den Kosten für das Pflegeheim noch die Miete gezahlt werden muss. Schließlich gilt im Regelfall, dass ein Mietverhältnis frühestens nach drei Monaten gekündigt werden kann. Einer eventuellen Verkürzung muss der Vermieter zustimmen. 

Spezielle Umzugsunternehmen beauftragen

Umzugshelfer tragen Umzugskartons

Spezielle Umzugsunternehmen helfen Ihnen bei einem Umzug aufgrund einer Pflegebedürftigkeit Foto: © Andrey Popov - stock.adobe.com

Haben Sie genügend Zeit, sich auf den Umzug ins Pflegeheim vorzubereiten, können Sie Hilfe von speziell dafür spezialisierten Umzugsunternehmen in Anspruch nehmen. Holen Sie sich mindestens drei Angebote von Anbietern von Seniorenumzügen ein und vergleichen Sie Preise und Leistungen sorgfältig miteinander. Das ist vor allem in den Fällen sinnvoll, in denen die Kinder oder Partner des pflegebedürftigen Menschen wenig Zeit haben. Wer selbst zum Pflegefall geworden ist, kann seinen Umzug ins Pflegeheim in der Regel kaum noch selbst organisieren. 

Tipp für Angehörige: Kommt der Pflegefall eines nahen Angehörigen sehr überraschend, können Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine kurzfristige Arbeitsverhinderung anmelden und haben bis zu zehn Tage arbeitsfrei. Das hilft vor allem in den Fällen, in denen direkt nach dem Aufenthalt im Krankenhaus der Einzug ins Pflegeheim gemanaged werden muss. 

An die Kosten denken

Tritt ein Pflegefall ein, sollten Sie sofort bei der Pflegekasse entsprechende Unterstützung beantragen. Zwar zahlt die Pflegekasse auch einen Monat rückwirkend, dieser ist jedoch schnell verstrichen. Zumal das Geld nur dann rückwirkend gezahlt wird, wenn der Antrag spätestens einen Monat nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse eingeht.

Beratung zur Antragsstellung bekommen Sie bei einem Pflegestützpunkt. Die Mitarbeiter teilen Ihnen genau mit, welche Leistungen die Pflegekasse bei Ihrem persönlichen Pflegefall übernimmt. Oft ist ein Platz im Pflegeheim teurer als das Wohnen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung. Klären Sie daher ab, welche Kosten die Pflegekasse übernimmt und welche Kosten Sie selbst zahlen müssen. Reicht weder Ihr Einkommen noch Ihr Vermögen für die Kosten des Pflegeheims, gewährt Ihnen das Sozialamt "Hilfe zur Pflege", allerdings nur, wenn Sie Ihren Antrag rechtzeitig stellen. 

Sie bestimmen selbst

Sie können selbst entscheiden, ob Sie im Pflegefall lieber Ihre Wohnung umbauen lassen wollen, ob Sie sich eine neue barrierefreie Wohnung suchen oder ob Sie in ein Pflegeheim ziehen. Solange Sie selbst über sich bestimmen können, es keinen gesetzlichen Vormund oder einen Angehörigen mit Betreuungsvollmacht gibt, obliegt Ihnen diese Entscheidung selbst. Weder ein Arzt noch ein Angehöriger kann Ihnen dabei etwas vorschreiben.

Falls Ihre Rente oder Pension für die Kosten des Pflegeheimes nicht ausreicht, brauchen Sie vor dem Einzug die Zusage des Sozialamtes, dass die Kosten übernommen werden. Grundsätzlich unterstützen sowohl die Pflegekassen als auch die Sozialämter eine häusliche Versorgung auch im Pflegefall. Daher können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche entsprechend berücksichtigt werden. 

Den Umzug ins Pflegeheim gut vorbereiten 

Tritt der Pflegefall nach einem schweren Unfall oder einer Krankheit auf, muss der Umzug ins Pflegeheim manchmal schnell nach dem Anschluss der Behandlung im Krankenhaus erfolgen. Ist jedoch kein Notfall, können Sie sich ausreichend auf den Umzug ins Pflegeheim vorbereiten. Erfolgt beispielsweise der Umzug an einem Vormittag, sind mehr Mitarbeiter im Pflegeheim anwesend als abends. Schön ist es, wenn sich sowohl die Angehörigen als auch die Pflegekräfte und Betreuer um den Pflegebedürftigen kümmern und ihm die Ankunft im Pflegeheim etwas versüßen. Wissen die Pflegekräfte beispielsweise, dass der künftige Mitbewohner lieber abends die Nachrichten schaut als zu essen, können sie sich darauf einstellen. 

Fazit: Umbau und Umzug sind möglich

Ganz egal, ob Ihr Pflegefall plötzlich eintritt oder sich schon länger andeutet: Sie können selbst entscheiden, ob Sie lieber in den eigenen vier Wänden bleiben, diese umbauen lassen oder ob Sie in eine andere Wohnung oder gar in ein Pflegeheim ziehen. Finanzielle Unterstützung gibt es von der KfW, aber auch von den Pflegekassen. In der Regel muss zunächst der Pflegegrad bestimmt und entsprechende Anträge gestellt werden. Hier ist es sinnvoll, professionelle Beratung einzuholen.

 

Über Fabian Möbis (82 Artikel)
Seit vielen Jahren bin ich schon im Internet unterwegs und nun auch als Blogger. Als gelernter Immobilienkaufmann und Fachwirt beschäftige ich mich mit tagtäglich mit dem Thema Immobilien und Hausbau.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*