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Funk-Rauchwarnmelder: Sicherheit für Mieter, Entlastung für Vermieter

Bis 2016 Nachrüstpflicht für Rauchwarnmelder in fünf Bundesländern

Funk-Rauchwarnmelder Foto: Techem/akz-o Funk-Rauchwarnmelder Foto: Techem/akz-o

akz-o In den meisten Bundesländern sind Bauherren und Vermieter von Neubauwohnungen bereits verpflichtet, diese mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Mit verschiedenen Übergangsfristen gilt das auch für bestehende Gebäude.

Allein in den kommenden beiden Jahren laufen in fünf Bundesländern diese Fristen ab, in Hessen und Baden-Württemberg schon Ende 2014. Allerdings reicht die fachgerechte Erstinstallation von Rauchwarnmeldern alleine nicht aus, um sicher vor Bränden gewarnt zu werden. Auch die regelmäßige Kontrolle entscheidet darüber, ob ein Rauchwarnmelder im Notfall zuverlässig funktioniert.

Dazu müssen Rauchwarnmelder mindestens einmal im Jahr überprüft werden. In den meisten Bundesländern liegt dies unmittelbar in der Verantwortung der Gebäudeeigentümer bzw. Vermieter. Aber auch dort, wo sie diese Verantwortung den Mietern überlassen dürfen, stehen sie durch die ihnen obliegende Verkehrssicherungspflicht letztlich in der Verantwortung. Das kann sie vor massive Probleme stellen, denn nicht immer gestatten Mieter den Zutritt zu ihrer Wohnung: Vorsichtige Statistiken gehen davon aus, dass dadurch über drei Prozent der Rauchwarnmelder ungeprüft bleiben. Auf 1.000 Wohnungen kommen dann, bei durchschnittlich vier Meldern pro Wohnung, über 120 ungeprüfte Geräte. So entstehen dem Vermieter in einem Brandfall nicht unerhebliche Haftungsrisiken.

Funk-Rauchwarnmeldern sind die Lösung

Eine Lösung ist der Einsatz von Funk-Rauchwarnmeldern in Verbindung mit einem entsprechenden Geräteservice zur Ferninspektion, wie ihn zum Beispiel Techem anbietet.

Funk-Rauchwarnmelder - Sicherheit für Mieter, Entlastung für Vermieter Foto: Techem/akz-o

Funk-Rauchwarnmelder – Sicherheit für Mieter, Entlastung für Vermieter Foto: Techem/akz-o

Die Geräte melden ihre Funktionsfähigkeit oder aber Fehlfunktionen per Funk an den Dienstleister. Sie ermitteln selbstständig, ob sich im Umkreis von bis zu 60 Zentimetern ein Hindernis befindet, überprüfen die Durchlässigkeit der Raucheintrittsöffnungen, den Zustand von Elektronik und Batterie sowie die Alarmfunktion. Ein Betreten der Wohnung für die jährliche Inspektion ist damit nicht mehr nötig. Das entlastet Vermieter von unnötigen Haftungsrisiken und gibt Mietern die Sicherheit, dass Brände frühzeitig erkannt und sie alarmiert werden. Dies gilt umso mehr, wenn der Service mit dem Techem Smart System mehrmals monatlich erfolgt und damit eventuelle Betriebsfehler schnell entdeckt werden können. Detailinformationen gibt es im Internet unter www.rauchwarnmelder.techem.de.

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