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Bestellerprinzip tritt ab Juni 2015 in Kraft

Makler scheitern mit Eilantrag

Ab 1.Juni 2015 gilt bei der Vermietung von Wohnraum: Wer den Makler beauftragt, muss diesen auch bezahlen. In der Maklerbranche herrscht große Aufregung. Viele sehen ihre Existenz bedroht, da die Beauftragung durch den Mieter als praxisfern gilt. 2 Makler sind vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um das Gesetz mit einem Eilantrag zu stoppen. Zudem haben sie eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Die Makler sahen sich in ihrer Existenz bedroht. Nun sind sie mit dem Eilantrag gescheitert. Die Makler konnten nicht ausreichend darlegen, dass sie oder die gesamte Branche durch das Gesetz wirtschaftlich bedroht seien, hieß es in dem am 27.05.2015 veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvQ 9/15) der Karlsruher Richter. Über die Verfassungsbeschwerde haben die Richter allerdings noch nicht entscheiden.

Umsatzrückgang durch das Bestellerprinzip

Der Gesetzgeber geht in seiner Gesetzesbegründung davon aus, dass die Branche einen Umsatzrückgang von 310 Millionen Euro zu erwarten hat. Die Richter nahmen das als Grundlage für die Ablehnung des Eilantrages. Bei 37.900 Immobilienmaklern ergibt sich ein durchschnittlicher Umsatzrückgang von ca. 8200 Euro jährlich pro Makler. Der Jahresumsatz je Immobilienunternehmen liegt bei rund 451.000 Euro jährlich. Daher ist nicht von einer Existenzbedrohung des gesamten Berufsstandes zu erwarten.

Bestellerprinzip tritt ab 1.Juni 2015 in Kraft

Ab 1. Juni soll bei der Vermietung von Wohnraum künftig derjenige den Makler bezahlen, der seine Dienste in Anspruch genommen hat. In der Regel sind das die Vermieter. Bislang entrichten zumeist die Mieter die Provision. Makler können bis zu zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer verlangen, insgesamt zahlen Mieter also bis zu 2,38 Kaltmieten Provision. Zwar kann auch schon jetzt dem Vermieter die Provision in Rechnung gestellt werden, doch bei den angespannten Mietmärkten in den Ballungszentren, kommt das höchstens in strukturschwachen Regionen in Frage.

Was regelt das Bestellerprinzip?

Zukünftig muss derjenige den Makler bezahlen, der diesen beauftragt. Auch Mieter können dem Makler einen Suchauftrag erteilen. Allerdings darf der Makler keine Wohnung aus seinem vorhandenen Auftragsbestand anbieten und dafür Provision vom Mieter verlangen. Er muss explizit eine Wohnung für den Mieter auf dem Markt suchen. Das genau kritisiert die Branche als praxisfremd. Allerdings ist für den Mieter schwer zu beweisen, dass der Makler die Wohnung schon im Bestand hatte.

Wird es durch das Bestellerprinzip weniger Mietwohnungen auf dem Markt geben?

Die Kritiker des Gesetzes führen immer wieder an, dass es durch das neue Gesetz weniger Mietwohnungen auf dem Markt geben wird. Hierhin kann man reine Lobbyarbeit sehen. Zwar kann es kurzfristig zu einer Verknappung auf dem Wohnungsmarkt kommen und einige Mietwohnungen werden nicht mehr öffentlich angeboten, doch es wird sich nichts am Gesamtwohnungsbestand in Deutschland ändern. Es wird auch kein Vermieter eine Wohnung frei stehen lassen, nur um die Provision oder den Aufwand für die eigene Mietersuche zu sparen. Allerdings könnte es schwarze Scharfe geben, die das Gesetz unterwandern könnten.

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