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Haus energetisch sanieren – was ist wichtig?

Meistens sind gebrauchte Häuser günstiger als ein Neubau, doch oftmals ist im Anschluss nach dem Kauf auch eine energetische Sanierung erforderlich. Durch diese Sanierung entstehen zusätzliche Kosten. Wir schildern, welche Maßnahmen vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind und wie diese finanziert werden können.

Haus energetisch sanieren – was ist wichtig? Haus energetisch sanieren – was ist wichtig? HansLinde / Pixabay

Energetische Sanierung – was sagt das Gesetz?

Immobilien, die nach dem 1.2.2002 gebaut wurden oder die seitdem bereits einmal weiterverkauft wurden, mussten bereits gewisse Anforderungen erfüllen, die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt sind. Anders sieht es aus bei Immobilien, die vor diesem Datum erbaut wurden, hier ist es sehr wahrscheinlich, dass der Sanierungsaufwand größer ist.

Verstöße gegen die EnEV werden übrigens mit einem Ordnungsgeld von bis zu 50.000 € geahndet. Einen ersten Überblick über die erforderlichen Sanierungen liefert ein Blick in den Energieausweis. Dieser enthält auch Sanierungsempfehlungen. Es gibt einige Punkte, die gesetzlich vorgeschrieben sind und die bei dem Hauskauf als Kostenfaktor unbedingt berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen:

Dachdämmung

Ein Hauskäufer ist gemäß der EnEV dazu verpflichtet, bei einem Altbau entweder die oberste Geschossdecke oder das Dach zu dämmen. Denn der Wärmedurchgangskoeffizient darf nicht 0,24 Watt pro Quadratmeter und Grad Kelvin überschreiten – hierzu hat der Immobilienerwerber zwei Jahre Zeit. Ausnahme: Der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 wird eingehalten. Eine Antwort darauf, ob der Altbau diese DIN-Norm einhält, kann allerdings nur ein Sachverständiger liefern.

Heizkessel

Gemäß der EnEV sind Käufer ebenfalls dazu verpflichtet, unter bestimmten Umständen ältere Heizkessel auszutauschen. Betroffen sind Heizkessel, die vor Ende 1984 im Haus eingebaut wurden. Jüngere Heizkessel dürfen maximal 30 Jahre betrieben werden, wodurch auch ein Heizkessel aus dem Jahr 1986 mittlerweile ausgetauscht werden muss. Auch hier gibt es eine Zeitspanne von zwei Jahren, innerhalb der der Kessel auszutauschen ist. Ausnahme: Brennwertheizkessel, Niedrigtemperaturheizkessel und Heizungsanlagen, die eine Nennleistung unterhalb von 4 kW vorweisen oder über 400 kW liegen.

Wärmeleitungen

Wärmeleitungen, Armaturen und Formstücke, die in nicht geheizten Räumen liegen und Wärme führen, müssen gedämmt sein. Davon betroffen sind somit zum Beispiel Warmwasserrohre im Keller oder Heizungsrohre in ungeheizten Räumen. Die Dicke der Dämmung ist abhängig von dem Innendurchmesser sowie der Wärmeleitfähigkeit des verwendeten Dämmstoffs. Auch hier muss der Hauskäufer innerhalb von zwei Jahren nachbessern.

Finanzierung der energetischen Sanierung

Wer daher nicht um eine Sanierung herumkommt, muss sich überlegen, woher das Geld für die Sanierung kommt. Im Idealfall wurden die Kosten bereits beim Kauf berücksichtigt und es wurde eine entsprechend große Hypothek aufgenommen, um nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Sanierungskosten daraus zu bestreiten. Wer später Geld benötigt, kann auf einen klassischen Bankkredit zurückgreifen. Da sich die Konditionen der Kreditinstitute stark unterscheiden, empfehlen auch Experten hierfür immer einen Kredit-Vergleichsrechner zu nutzen, wie ihn beispielsweise das Internetportal smava.de anbietet. Unter bestimmten Umständen ist auch eine Förderung mit staatlichen Mitteln möglich. Allerdings müssen hierbei die Baumaßnahmen nachgewiesen werden und die Dämmung muss bessere Werte erreichen als die EnEV fordert.

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